Erläuterung der Stimmabgabe

Zahlreiche Mitglieder und Freunde auf Facebook hatten Rückfragen zum genauen Wahlvorgang. Deshalb nochmal kurz für Euch erklärt:

Jeder Bürger hat 26 Stimmen bei der Gemeinderatswahl in Lauda-Königshofen zur Verfügung. Bei der unechten Teilortswahl, wie in Lauda-Königshofen, können in den einzelnen Ortschaften nur an so viele Bewerber Stimmen gegeben werden, wie diesem Stadtteil Sitze im Gemeinderat zustehen. In Oberlauda können so zwei Bewerber gewählt werden, ebenso wie in Unterbalbach ebenfalls zwei Bewerber gewählt werden können. In Gerlachsheim sind es drei, in Königshofen vier und in Lauda acht Bewerber. In den übrigen Stadtteilen (Deubach, Oberbalbach, Messelhausen, Heckfeld, Beckstein, Marbach, Sachsenflur) kann je ein Bewerber gewählt werden.
Den einzelnen Kandidaten können jeweils zwischen 1 und 3 Stimmen gegeben werden.
Bei der Kreistagswahl habt ihr 4 Stimmen und könnt an einen Bewerber bis zu 3 Stimmen geben und maximal 4 Bewerber mit je einer Stimme wählen!

Insgesamt dürfen jedoch auf keinen Fall mehr als 26 Stimmen abgegeben werden! Bei Rückfragen stehen wir Euch natürlich weiterhin gerne per Mail oder auf Facebook zur Verfügung!

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